Vocalmusik [Vokalmusik], Vocalconcert [Vokalkonzert], Gesangsmusik, Gesangskonzert, die älteste unter den beiden Grundformen der musikalischen Gestaltungen heißt, im Gegensatze zur Instrumentalmusik, die mittelst der menschlichen Stimme hervorgebrachte Musik (siehe Gesang). Sie ist entweder Choral- oder Figuralgesang mit oder ohne Begleitung der Instrumente. Von Seiten des Komponisten setzt sie Kenntnis der Singstimmen, des Ausdrucks, dessen der Gesang fähig ist, der Deklamation und des wichtigen Verhältnisses voraus, in welchem die menschliche Stimmung zu den Instrumenten steht.
Ferner bezeichnet man mit Vokalmusik diejenigen Gattungen von Tonstücken, welche für den Gesang, entweder mit oder [aber] ohne Begleitung von Instrumenten, bestimmt sind. Dahin gehören: das Lied, die Arie, Ariette, Cavatine, das Rezitativ, Duett, Terzett und die anderen mehrstimmigen Sätze, der Chor und Choral. Aus der Verbindung mehrerer dieser Gattungen von Tonstücken, besonders der ersteren, entstehen die größeren musikalischen Kunsterzeugnisse: die Oper, das Oratorium, die Kantate etc. [Riewe Handwörterbuch 1879, 282]