Undecimenakkord (1865)
Undecimenakkord [Undezimenakkord], eine gleich dem Nonenakkord nur reell fünfstimmige Vorhaltsakkordbildung, nichts anderes als ein Dominantseptimenakkord auf dem Grundton der Tonika (Notenbeispiel a).
Seine Auflösung erfolgt, wie Beispiel b) zeigt, in den tonischen Dreiklang [in die Tonika]. Eine Terz hat der Akkord nicht, denn mit einer solchen wäre er zusammenhanglose Aneinanderhängung zweier Akkorde, denen an sich jeder Zusammenhang fehlt: C-e-g_h-d'-f', und von denen der obere (h-d'-f') in den unteren (C-e-g) sich auflösen soll, während in ihrer Verbindung als Undezimenakkord Dissonanz und Auflösung gleichzeitig vorhanden wäre, was (mit Ausnahme der None und großen Septime vor der Oktave) nicht vorkommen darf. [Dommer Musikalisches Lexicon 1865, 900]