Trompeter (1882)
Trompeter, die Trompete blasenden Musiker - bildeten in den frühen ersten Jahrhunderten der Entwicklung der Instrumentalmusik als gelernte Hof- und Feldtrompeter mit den Heerpaukern eine besonders privilegierte Zunft, Cameradschaft [sic] genannt. Die Hof- und Feldtrompeter und Heerpauker standen unter der unmittelbaren Jurisdiktion der Fürsten, und es wurde als eine besondere Gnade betrachtet, dass der Kaiser Sigismund der Stadt Augsburg 1426 das Privilegium erteilte, Stadttrompeter zu halten, da die anderen freien Reichsstädte sich nur mit Thürmern begnügen mussten. Später erst erhielten gegen entsprechende Gegenleistungen auch die anderen freien Reichsstädte die gleiche Vergünstigung.
Die Privilegien der Pauker und Trompeter wurden wiederholt bestätigt, so 1528 durch einen Reichsabschied. 1623 erteilte Kaiser Ferdinand II. ihnen wiederum ein besonderes Reichsprivilegium, sowohl in Ansehung ihrer Kunst, wie ihres Ranges, und 1630 wurde es aufs neue bestätigt und erläutert. Diese Privilegien bestätigten alles, wie es ausdrücklich heißt, "so wie es uhralters [sic] gebräuchlich".
In diesen Privilegien wird die Kunst der Trompeter und Pauker ausdrücklich als eine "adelich ritterlich freie Kunst" bezeichnet und immer hervorgehoben, dass man einen Trompeter oder Pauker einem Offizier gleichhalten solle und "dannhero nach dem Kriegsrecht kein Trompeter mit den Lieutenants und andern geringern Officieren zur Wacht und Parthei commandirt ohne dem Rittmeister Dienste zu thun angehalten werde". [Reissmann Handlexikon 1882, 576]