Obligat, obligato (1879)
Obligat, obligato (ital., vom Lat.), obligé (franz.), selbstständig, hauptstimmig; diejenigen Stimmen und Instrumente, die den Hauptvortrag eines Tonstücks entweder allein oder mit anderen (Füll- oder Ripien-)Stimmen auszuführen haben, also nicht nur begleitend sind. Es kann sich dies auf einen Teil des Tonstücks, obligaten Satz, für irgendein Instrument oder eine Singstimme beziehen oder auf ganze Tonstücke. Im letzten Fall ist entweder "obligate Stimme" gleichbedeutend mit "Konzertstimme" sowie "obligate Spieler" mit "Konzertspieler", oder es ist eine begleitende Stimme obligat gesetzt, die bei der Ausführung nicht weggelassen werden darf. So hat man Gesangstücke mit obligater Violin-, Violoncell- oder Hornbegleitung etc. Obligat ist auch Gegensatz von ad libitum. [Riewe Handwörterbuch 1879, 179]