Notenlesen (1882)
Notenlesen ist im allgemeinen die Fertigkeit, die Noten eines Tonstücks ohne Stockung und zeitweiliges Besinnen genau nach ihrer Geltung abzuspielen oder zu singen. Im weiteren Sinne bezeichnet es dann die Fähigkeit, nur aus den Noten heraus ohne die Beihilfe eines Instruments sich ein Bild zu machen von dem Inhalt und Wert, von der Bedeutung und Wirkung eines Tonstücks. Diese Fähigkeit ist erste Voraussetzung für die Beurteilung von Werken, welche zur Ausführung eines größeren Apparates bedürfen, wie Opern, Oratorien, Orchesterwerke usw. [Reissmann Handlexikon 1882, 323]