Notenlesen (1840)
Notenlesen; die Fertigkeit, Noten in Ansehung ihrer Höhe und Tiefe und Geltung schnell und sicher zu erfassen, mithin beim ersten Blick richtig zu singen oder zu spielen. Ein hoher Grad der Fertigkeit im Lesen ist die Fähigkeit, auch ohne Instrument, durch bloßes Durchsehen und Nachdenken über ein Tonstück, zumal in Partitur [siehe auch Partiturlesen], dasselbe technisch und ästhetisch zu zergliedern und es nachzuschaffen, d. h. mit dem Auge vollständig hören. [Gathy Encyklopädie Musik-Wissenschaft 1840, 329f]