Nebennoten (1807)
Nebennoten. Wenn in einer Stimme eines Tonstückes, sie mache die Hauptstimme oder nur eine Begleitstimme aus, eine melodische Hauptnote, die einen Taktteil oder auch nur ein Taktglied ausfüllt, zergliedert oder in Noten von geringerem Wert aufgelöst wird, so sind die Noten von kleinerem Wert, in welche man sie zergliedert hat, entweder in der Harmonie oder in dem dabei zugrunde liegenden Akkorde enthalten oder nicht. Im ersten Falle, von dem man in den vier letzten Takten bei [folgender] Fig. ein Beispiel findet,
nennt man sie harmonische Nebennoten. Sind sie hingegen nicht in dem zugrunde gelegten Akkorde enthalten, so folgen sie entweder einer Hauptnote oder einer harmonischen Note im Nachschlage nach, oder sie stehen im Anschlage und verdrängen die harmonischen Noten in den Nachschlag; jene werden durchgehende, diese aber Wechselnoten genannt. Siehe durchgehende Noten und Wechselnoten. [Koch Handwörterbuch Musik 1807, 241f]