Minstrels (1879)
Minstrels (von französisch: menestrel) hießen in England während des Mittelalters die Sänger, welche die von ihnen selbst oder anderen gedichteten Lieder mit Begleitung eines Saiteninstruments, gewöhnlich der Harfe, vortrugen. Sie standen entweder im Dienste der Fürsten und Großen oder zogen frei von Ort zu Ort. Sie entsprachen daher den französischen Mennstriers oder Jongleurs (siehe dort), aber nicht entwa von Trouvères oder Troubadoures, da es einen ritterlichen Sängerstand, wie in Nord- und Südfrankreich, bei den Engländern nicht gab. Auch waren ihre Gesänge vorzugsweise epischen oder episch-lyrischen Charakters. 1381 errichtete Johann von Gaunt zu Tutburg in Staffordshire einen Gerichtshof der Minstrels, der die Vollmacht erhielt, im Gebiet von fünf umliegenden Grafschaften den Minstrels ihre Gesetze zu geben, ihre Streitigkeiten zu schlichten und Widerspenstige zu verhaften. Auch ward den Minstrels das Recht bewilligt, einen König mit vier Beamten zur Seite zu ernennen, welche ihre gemeinsamen Angelegenheiten leiteten. Nach und nach aber kamen diese Sänger herab, und schon gegen das Ende des 16. Jahrhunderts waren sie in der öffentlichen Meinung so sehr gesunken, dass 1597 die Königin Elisabeth eine Verordnung erließ, nach welcher vagabundierende Minstrels als Landstreicher bestraft werden sollten. Seit dieser Zeit wird ihrer nicht mehr gedacht. In Schottland hielten sie sich länger in Ehren. [Riewe Handwörterbuch 1879, 161f]