Mezza manica (1865)

Mezza manica, halbe Applikatur, Terminus der Violine und Viola, bedeutet: mit der Hand in der halben Lage des Halses, oder mit fortgerückter Hand, wobei jeder in der gewöhnlichen Lage mit dem zweiten Finger zu greifende Ton mit dem ersten Finger genommen werden muss. Sie ist erforderlich, teils um zum Beispiel auf der Violine das c3 mit dem kleinen Finger bequem greifen, teils um verschiedene Passagen, die ohne dieses Verschieben der Hand schwer oder gar nicht auszuführen sind, leicht herausbringen zu können.

So ist in Notenbeispiel 1a) die halbe Applikatur des sonst mit dem vierten Finger nicht zu erreichenden c3, unter 1b) der Rundheit des Vortrages wegen notwendig.

Mezza manica (Dommer 1865)

Mezza manica - Notenbeispiele

Im weiteren Sinne versteht man darunter auch jede noch höhere Lage der Hand, in welcher der erste Finger Noten, die zwischen den Linien stehen, zu greifen bekommt (Beispiel 2). [Dommer Musikalisches Lexicon 1865, 569f]