Mensur (1840)
Mensur heißt bei den Instrumentenmachern diejenige mathematische Einteilung, nach welcher die Länge oder Kürze der Saiten, der Umfang des Steges – mit einem Worte, die Verhältnisse der wesentlichen Teile eines Instrumentes bestimmt werden, oder auch diese Proportion selbst; beim Orgelbau dasjenige Maß, nach welchem das Verhältnis der Länge der Pfeifen zu ihrer Weite berechnet wird. Bei den offenen Hauptstimmen hat nämlich die Pfeife des großen C eine solche Weite, dass zu dem Rohr derselben, vom Kern an gerechnet, 16, 8 oder 4 Fuß Länge notwendig ist. Dieses Verhältnis der Weite und Breite nennt man Prinzipalmensur. Das übrige Pfeifwerk der Flötenarten, welches entweder weiter und kürzer oder enger und länger ist, wird sodann Pfeifwerk von weiter oder enger Mensur genannt.
Mensur (im Sinne von Zeitmaß), siehe Taktmesser und Tempo. [Gathy Encyklopädie Musik-Wissenschaft 1840, 302]