Musiklexikon: Was bedeutet Mensur?

Mensur (1882)

Mensur,

  1. das Verhältnis der Weite einer Orgelpfeife zu ihrer Länge, wobei man eine weite (zum Beispiel Hohlflöte), mittlere (Prinzipal-Mensur) und enge (Gamben-Mensur) Mensur unterscheidet. Die Mensur differiert etwa zwischen 1:10 und 1:24. Weite Mensur gibt einen weichen, enge einen scharfen, streichenden Ton. Vergleiche Register, Labialpfeifen und Zungenpfeifen.
  2. Bei anderen Instrumenten allerlei Maßverhältnisse, zum Beispiel bei Flöten die Bestimmung der Stellen für die Tonlöcher, bei Saiteninstrumenten die Länge der Saiten etc.
  3. Ein heute veralteter, aber historisch sehr wichtiger Begriff: die Bestimmung der verschiedenen Geltung der Notenwerte je nach den Taktvorzeichen in der sogenannten Mensuralmusik (siehe dort). In der Hauptsache unterschied man dreiteilige und zweiteilige Mensur, nannte jene die vollkommene (Mensura perfecta, im Hinblick auf die göttliche Trinität), diese die unvollkommene (Mensura imperfecta). Bei perfekter Mensur galt eine Note drei der nächst kleineren Wertgattung, zum Beispiel eine Longa drei Breves, bei imperfekter nur zwei. Es gab aber eine Anzahl Kombinationen von dreiteiliger und zweiteiliger Mensur, zum Beispiel wenn die Longa drei Breves galt (Modus perfectus, die Brevis aber nur zwei Semibreves (Tempus imperfectum). Die dreiteilige Geltung der Brevis wurde durch einen Kreis O, die zweiteilige durch einen Halbkreis C angedeutet, welch letzterer sich bis heute als Zeichen des 4/4-Taktes erhalten hat.

[Riemann Musik-Lexikon 1882, 574]

Mensur (1840)

Mensur heißt bei den Instrumentenmachern diejenige mathematische Einteilung, nach welcher die Länge oder Kürze der Saiten, der Umfang des Steges – mit einem Worte, die Verhältnisse der wesentlichen Teile eines Instrumentes bestimmt werden, oder auch diese Proportion selbst; beim Orgelbau dasjenige Maß, nach welchem das Verhältnis der Länge der Pfeifen zu ihrer Weite berechnet wird. Bei den offenen Hauptstimmen hat nämlich die Pfeife des großen C eine solche Weite, dass zu dem Rohr derselben, vom Kern an gerechnet, 16, 8 oder 4 Fuß Länge notwendig ist. Dieses Verhältnis der Weite und Breite nennt man Prinzipalmensur. Das übrige Pfeifwerk der Flötenarten, welches entweder weiter und kürzer oder enger und länger ist, wird sodann Pfeifwerk von weiter oder enger Mensur genannt.

Mensur (im Sinne von Zeitmaß), siehe Taktmesser und Tempo. [Gathy Encyklopädie Musik-Wissenschaft 1840, 302]