Mensur (1882)
Mensur,
- das Verhältnis der Weite einer Orgelpfeife zu ihrer Länge, wobei man eine weite (zum Beispiel Hohlflöte), mittlere (Prinzipal-Mensur) und enge (Gamben-Mensur) Mensur unterscheidet. Die Mensur differiert etwa zwischen 1:10 und 1:24. Weite Mensur gibt einen weichen, enge einen scharfen, streichenden Ton. Vergleiche Register, Labialpfeifen und Zungenpfeifen.
- Bei anderen Instrumenten allerlei Maßverhältnisse, zum Beispiel bei Flöten die Bestimmung der Stellen für die Tonlöcher, bei Saiteninstrumenten die Länge der Saiten etc.
- Ein heute veralteter, aber historisch sehr wichtiger Begriff: die Bestimmung der verschiedenen Geltung der Notenwerte je nach den Taktvorzeichen in der sogenannten Mensuralmusik (siehe dort). In der Hauptsache unterschied man dreiteilige und zweiteilige Mensur, nannte jene die vollkommene (Mensura perfecta, im Hinblick auf die göttliche Trinität), diese die unvollkommene (Mensura imperfecta). Bei perfekter Mensur galt eine Note drei der nächst kleineren Wertgattung, zum Beispiel eine Longa drei Breves, bei imperfekter nur zwei. Es gab aber eine Anzahl Kombinationen von dreiteiliger und zweiteiliger Mensur, zum Beispiel wenn die Longa drei Breves galt (Modus perfectus, die Brevis aber nur zwei Semibreves (Tempus imperfectum). Die dreiteilige Geltung der Brevis wurde durch einen Kreis O, die zweiteilige durch einen Halbkreis C angedeutet, welch letzterer sich bis heute als Zeichen des 4/4-Taktes erhalten hat.
[Riemann Musik-Lexikon 1882, 574]