Klausel (1807)
Klausel. Diesen Namen gibt man oft jedem kleinen melodischen Gliede ohne Unterschied; eigentlich aber wird darunter bloß die Form verstanden, in welcher sich die vier Hauptstimmen eines Schlusssatzes bei der Kadenz zur Ruhe neigen. Siehe Tonschluss. [Koch Handwörterbuch Musik 1807, 202]