Generalbaß (1840)
Generalbaß [Generalbass], Fundamentum, Bassus continuus (lat.), Fondamento, Basso continuo (ital.), Basse fondamentale (franz.). Im weiteren Sinne Harmonie- oder Kompositionslehre; im engeren und richtigeren die Lehre von der Bedeutung und Anwendung der Generalbassbezifferung und vom Vortrage des Basses, über welchem die Intervalle der Harmonie durch Ziffern angegeben sind (Bezifferter Bass, Basse chiffrée).
Der Zweck des Generalbassspielens ist Verstärkung der Harmonie, genauere Bestimmung der Modulation und Unterstützung der Sänger im Rezitativ. Diese Kunst erfordert eine genaue Kenntnis der Intervalle, Akkorde, Fortschreitung und Auflösung, kurz des grammatischen Teils der Musik. Die Erfindung der Bassbezifferung, auch italienische Tabulatur genannt, wird gemeiniglich dem Lud. Viadana [Lodovico Viadana], Kapellmeister an der Domkirche zu Mantua (1606) zugeschrieben; jedoch stellt der Hofrat Kiesewetter dieser Meinung eine begründete Berichtigung entgegen. Diese Praktik, sagt er (die Ausfüllung der Harmonie mit der Orgel), war den Organisten längst vollkommen geläufig; sie verstanden das Accompagnement über eine unbezifferte Stimme (die sie aus den einzelnen Parten für ihren Gebrauch als Basso continuo zusammensetzten) eben sowohl, als vom bezifferten Basse, welchen sie unter sich schon geraume Zeit vor dem Jahre 1600 als ein Hilfsmittel für das Gedächtnis und als einen nützlichen Weiser für besondere, in der Komposition vorliegende Harmoniefolgen eingeführt hatten, regelmäßig, das ist [= bedeutet] rein, auf den Tasteninstrumenten auszuführen. Allein in Folge der Einführung der Monodien und des konzertierenden Stils musste auf die Begleitung eine größere Sorgfalt gewendet werden. Und so entstanden die Regeln der Begleitung und der sogenannte Generalbass mit der Bezifferung als ein eigenes Studium.
Die Bezifferung siehe unter Signaturen. Anweisungen schrieben Ph. Em. Bach, Türk, Gottfr. Weber, Logier u. a. [Gathy Encyklopädie Musik-Wissenschaft 1840, 162]