Musiklexikon: Was bedeutet Faktur?

Factur (1873)

Factur [Faktur] (aus dem Lateinischen) nennt man die Art und Weise, wie ein Tonstück zusammengesetzt ist, mit besonderer Rücksicht auf seinen inneren Bau.

Abweichend hiervon bezeichnen die Franzosen mit dem Worte Facture die Orgelregister in Bezug auf die Länge und Weite der Pfeifen, also der Mensur. So sind z. B. les jeux de grosse facture die weit mensurierten und les jeux de petite facture die eng mensurierten Register. [Mendel Musikalisches Lexikon 1873, 452]