Fackeltanz, Marche des flambeaux (1873)

Fackeltanz (französ.: Marche des flambeaux), ein in alten Zeiten sehr üblicher zeremonieller Tanz im Marschcharakter, begleitet von feierlicher, prächtiger Trompetenmusik, während dessen Dauer die Tänzer Fackeln in den Händen trugen. Seinen Ursprung findet der Fackeltanz unzweifelhaft in den Hochzeitsfeierlichkeiten der alten Griechen. Als Hofzeremonie wurde er durch Konstantin den Großen, nachdem derselbe seine Residenz von Rom nach Byzanz verlegt hatte, im 4. Jahrhundert eingeführt. In späteren Zeiten wurden Fackeltänze ein Teil der Turniere, womit Kaiser und Könige ihre Hochzeiten verherrlichten. Als das Turnierwesen ein Ende hatte, blieb der Fackeltanz als ein Denkmal der Ritterzeit, und noch gegenwärtig werden an einigen Höfen, z. B. in Preußen, bei Vermählungen Fackeltänze gehalten.

Dieselben bestehen aus Rundgängen in Polonaisenart, unterbrochen von Verbeugungen, welche die Tanzenden vor dem Königspaare zu machen haben, welches letztere auf den Thronsesseln sitzend der Zeremonie zuschaut. Die Musik ist demzufolge im feierlichen Marschrhythmus und polonaisenartig im 3/4-Takt geschrieben. Das fanfarenmäßige Hauptmotiv kehrt immer (drei- oder viermal) wieder, sobald die Verbeugung auszuführen ist. Die im kantablen Stile komponierten Trios begleiten die Umgänge. Das Orchester besteht aus Messinginstrumenten und Pauken. Musikalische Kunstwerke in dieser Gattung haben Spontini und besonders Meyerbeer für die verschiedenen Vermählungsfestlichkeiten am Preußischen Hofe geschaffen, der letztere derer vier, welche sich mit Recht als feine, charakteristische und melodische Tonstücke einer großen Beliebtheit erfreuen. [Mendel Musikalisches Lexikon 1873, 452]