Einklang (1882)

Einklang heißt die doppelte Besetzung desselben Tons. Zwei Instrumente spielen im Einklang, wenn sie dieselben Töne spielen. Beim Kanon im Einklang (vergleiche Kanon) tragen sie aber nicht gleichzeitig, sondern nacheinander dieselben Töne vor. Man pflegt zu sagen, der Einklang sei kein Intervall, sofern zwischen den beiden Stimmen keine Differenz sei; eine solche Definition ist jedoch schlecht mathematisch. Der Einklang ist der Nullpunkt der Intervalle, der Indifferenzpunkt der nach oben und nach unten gerechneten Intervalle. Vergleiche Prime und Unisonus. [Riemann Musik-Lexikon 1882, 240]