Durchführung (1865)

Durchführung bedeutet

  1. im allgemeinen: die thematische Verarbeitung eines Tongedankens mit Hilfe des einfachen und doppelten Kontrapunktes, der Imitation, des Kanons etc., die Zerlegung desselben in seine einzelnen Bestandteile und die Bildung neuer Perioden aus diesen Bestandteilen. Näher beschrieben sind das Verfahren und die dabei in Anwendung kommenden Mittel im Artikel Thematische Arbeit.
  2. Speziell: diejenigen Teile größerer Tonsätze, in denen jene thematische Verarbeitung der Hauptgedanken vollzogen wird. So nennt man in der Sonatenform (siehe Sonate) den Mittelsatz oder zweiten Teil, in welchem nur thematische Arbeit herrscht, die Durchführung. Ebenso in der Fuge die auf die Exposition folgenden Nachahmungen und Zergliederungen des Hauptsatzes in allen vorhandenen Stimmen (siehe Fuge). Ferner auch in kleineren Formen die namentlich zur Aufnahme thematischer Arbeit bestimmten Periodengruppen, z. B. den zweiten Teil des Scherzo und Trio (siehe Sonate).

[Dommer Musikalisches Lexicon 1865, 271f]