Duett (1882)
Duett (ital.: Duetto, Diminutivform von Duo) nennt man heute [um 1880] besonders ein Gesangstück für zwei gleiche oder ungleiche Stimmen mit Begleitung eines oder mehrerer Instrumente. Das Duett nimmt in der Oper eine bedeutende Stelle ein (dramatisches Duett), hat aber dort keine definierbare Form, da dieselbe je nach der Situation sich verschieden gestaltet, aus Rede und Gegenrede besteht, arienartige Teile für die eine oder die andre oder beide Stimmen enthält oder auch als wirklicher Doppelgesang erscheint, durch Rezitative unterbrochen wird etc. Eine festere Gestaltung hat das kirchliche Duett, welches entweder nach Art der Arie angelegt ist und ein Da Capo hat, oder sich in konzertierendem Stil hält und fugiert gearbeitet ist. Duette der letzteren Art sind zum Beispiel in den Kirchenkonzerten Viadanas zu finden, Duette ohne Bass reichen noch weiter zurück und hießen im 16. Jahrhundert Bicinia. Zu besonderer Bedeutung gelangte das sogenannte Kammerduett zu Ende des 17. und in der ersten Hälfte des vorigen Jahrhunderts [18. Jh.] durch Agostino Steffani und G. C. M. Clari. In der Form ist dasselbe vom Kirchenduett nicht verschieden. Ein berühmtes kirchliches Duett ist Pergolesis Stabat Mater. Duette wie die Mendelssohns gehören der Liedform an; neuere Kompositionen haben geschmackloserweise vielfach Lieder, die dem Text nach nur für eine Stimme möglich sind und zwar für eine Männer- oder Frauenstimme, als Duette für Sopran und Tenor etc. gesetzt.
Instrumentalkompositionen für zwei verschiedene obligate Instrumente mit oder ohne Begleitung nennt man gewöhnlich nicht Duett, sondern Duo oder Konzert (Kammerkonzert), Sonate etc. und nur, wenn sie für zwei Instrumente derselben Art geschrieben sind, Duett (Violinduette, Flötenduette); bloß für zwei Klaviere schreibt man nicht Duette, sondern Duos. Korrekter wäre die Unterscheidung nach der Ausdehnung, Duo für größere, Duett für kleinere Werke. [Riemann Musik-Lexikon 1882, 227]