A due (1840)
A due, zweistimmig. Bedeutet in einzelnen Bratschenstimmen oder in Blasinstrumentenpartien, über Doppelnoten befindlich, dass beide Noten einzeln von zwei Instrumenten gespielt werden sollen. A due, a tre, a quattro etc. für zwei, drei, vier Stimmen. [Gathy Encyklopädie Musik-Wissenschaft 1840, 1]