Hoch, Höhe (1865)
Hoch, Höhe, nennt man solche Tonempfindungen, die durch höhere Grade von Schwingungsgeschwindigkeit klangerzeugender Körper in unserem Gehör erweckt werden.
An sich ist die Tonhöhe, wie auch ihr Gegensatz, die Tiefe, nur relativ; ein Ton ist nur hoch, insofern er mit einem anderen, dessen Klangkörper in gleicher Zeiteinheit eine geringere Anzahl Schwingungen zurücklegt, verglichen wird. Indem wir aber alle Töne, die wir hören, unwillkürlich auf den für uns überhaupt vernehmbaren und speziell auf den musikalischen Tonumfang beziehen, nennen wir im allgemeinen denjenigen Teil des letzteren, der die durch schnellere und schnellste Schwingungen hervorgebrachten Töne enthält, die Höhe; und den, dessen Töne durch langsamere Oszillationen des Klangkörpers entstehen, die Tiefe.
Der höchste musikalisch brauchbare Ton ist das fünfgestrichene c, 4224 Schwingungen in der Sekunde, dessen Tonhöhe mit dem Gehör noch deutlich sich bestimmen lässt. Darüber hinaus gibt es bis zu dem Punkte, von wo ab alle Schallempfindungen überhaupt aufhören, zwar noch eine große Anzahl weit höherer, aber nicht mehr deutlich als Intervalle unterscheidbarer, daher musikalisch nicht zu verwendender Klänge. Die Tiefe wird begrenzt durch das Vermögen des Gehöres, die Schallpulse [sic] des klingenden Körpers nicht als einzelne Stöße, sondern als zusammenhängenden Ton zu vernehmen. Unterhalb des tiefsten musikalischen Tones C2, 32 Fuß, 16,5 Schwingungen, gibt es keine Töne mehr, denn die Schallwellen noch langsamer schwingender Körper erscheinen nur als getrennte Schläge, nicht mehr als kontinuierlicher Klang.
Im besonderen wird der Begriff der Höhe und Tiefe noch durch den Tonumfang des Klangorgans, auf welches bezüglich man ihn verwendet, bestimmt. So ist z. B. d1 für die Flöte oder Oboe ein sehr tiefer Ton, auf dem Violoncello aber gehört er in die höhere Lage; der tiefste Ton der Geige, das kleine g, ist für den Kontrabass höchste Höhe etc. [Dommer Musikalisches Lexicon 1865, 428]