Kirchenconcert (1802)
Kirchenconcert [Kirchenkonzert]. Man versteht darunter ein für ein gewisses Instrument gesetztes und zum Gebrauche für die Kirche bestimmtes Konzert. Es unterscheidet sich von dem Kammerkonzerte dadurch, dass die Sätze, aus welchen es besteht, nicht voneinander abgesondert, sondern unmittelbar miteinander verbunden sind, und dass es in einem ernsthafteren Stile abgefasst wird. Gemeiniglich ist es auch nicht so lang ausgeführt wie ein Konzert für die Kammer. [Koch Musikalisches Lexikon 1802, 829]